* Wenn ein gewerblicher Wiederverkaufer Gegenstände von einer Privatperson oder einem steuerbefreiten Unternehmer erwirbt, kann er beim Verkauf dieser Gegenstände die Differenzbesteuerung nach § 25a UstG anwenden. In der Rechnung wird die Umsatzsteuer bei betroffenen Artikeln demnach nicht gesondert ausgewiesen.